Jagdhaftpflicht.org
V. Jahncke GmbH, Adenauerallee 5, 25524 Itzehoe,
Tel.: 04821 5035 / Email:
ajahncke@t-online.de / Fax: 04821 3367

Günstige Jagdhaftpflicht

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen wollen, müssen Sie nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern brauchen für den Erwerb des Jagdscheines auch eine vom Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung.
Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist aufgrund des Umganges mit Schusswaffen, sehr hoch. Und gerade, wenn Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzforderungen extrem hoch werden.
Versichert sind durch den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd entstehen. Hierzu gehören unter anderem die Schäden aus dem erlaubten Schusswaffenbesitz oder Munition und Geschossen – auch außerhalb der Jagd oder die Schäden aus der Haltung einer vertraglich vereinbarten Anzahl von Jagdgebrauchshunden. Auch Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts sind abgesichert.
Nach dem Bundesjagdgesetz kommen Sie als Jäger unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden auf. Wählen Sie deshalb eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5. Mio. Euro. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme und gerade bei der Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, wo eventuell Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzansprüche extrem hoch werden.
Deshalb sollte die Jagdhaftpflichtversicherung genau auf die individuelle Situation des Jägers abgestimmt sein, denn nur so sichern Sie als Jäger Ihr Jagdrisiko zeitgemäß und umfassend ab.
Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren